Fortbildungen

Fortbildungspflicht

Alle Personen, die als Trainer:in oder Schwimmlehrer:in tätig sind, haben eine Fortbildungspflicht.

Jede Fortbildungsperiode dauert fünf Jahre, die erste Fortbildungsperiode startet am 01.01.2026 und dauert bis zum 31.12.2030.

In einer Periode müssen 16 Einheiten zu je 45 Minuten absolviert werden. Es müssen Themen aus den vier Schwerpunkten enthalten sein: Unfallprävention, Erste Hilfe, Schwimmen und Pädagogik.

Fortbildungen können Vereinsintern absolviert werden, es werden aber auch externe Fortbildungen angerechnet. Diese müssen zur ausgeübten Tätigkeit passen. Beispielsweise wären das Erste Hilfe Kurse, Helfer- und Retterscheinkurse, Übungsleiterausbildungen, ASVÖ Fortbildungen, …

Online Kurs SAFE SPORT

Dieser Kurs wird mit 2 Fortbildungseinheiten angerechnet

Inhalte:

  • Online Kurs zur Prävention von sexualisierter Gewalt im Sport
  • Besteht aus drei Modulen: Erkennen – Vorbeugen – Einschreiten

Online Kurs Unfallprävention

Dieser Kurs wird mit 2 Fortbildungseinheiten angerechnet.

Inhalte:

  • Allgemeine Unfallsituation in Österreich und bei uns im Ländle
  • Risikomanagement
  • Deine Rechte und Pflichten als Trainerin oder Trainer
  • Auffrischung wichtiger Erste Hilfe Maßnahmen
  • Präventionsmaßnahmen fürs Training
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